Eine
Betrachtung diverser Aussagen des Kanzlers
Es
ist uns nicht entgangen, dass der Kanzler
und seine Gefolgschaft nahezu alle „Reformmaßnahmen“
die der „Sicherung des Wohlstandes“
dienen sollen, mit der notwendigen Konsolidierung
eines nach 30. jähriger „sozialistischer
Misswirtschaft gezeichneten Haushaltes“
begründen.
Abgesehen
davon, dass der Wohlstand, dessen Sicherung
das „Bemühen“ ja dienen
sollte, nachweislich im Schwinden begriffen
ist, war und ist die strapazierte Begründung
falsch und gewinnt auch durch die ständige
Wiederholung nicht an Wahrheitsgehalt.
Wahr
ist im Gegensatz zu den Behauptungen,
dass lediglich eine Alleinregierung
auch eine alleinige Verantwortung begründet,
während die von einer Koalitionsregierung
getroffenen Entscheidungen - richtig
- auch von den jeweiligen Koalitionspartnern
zu verantworten sind!
Es
ist nicht auszuschließen, dass
junge Menschen, die das Schulsystem
der für mangelnde Bildung in diesem
Lande verantwortlichen derzeitigen Ressortleiterin
durchlaufen, dereinst in Unkenntnis
der jüngsten Geschichte dieses
Landes, deren Vermittlung „bedauerlicher
Weise“ dem Sparstift und der Pensionierungswelle
der Lehrer zum Opfer fiel, unter Anwendung
der erworbenen mathematischen Kenntnisse
zum Schluss kommen, dass im Zeitraum
von 1970 bis 1983 (also jener Zeitspanne,
in der die Sozialdemokratische Partei
eine Alleinregierung stellte) näherungsweise
tatsächlich 30. Jahre verstrichen
sein könnten.
Seit
1983, also seit 21. Jahren wird dieses
Land durch Koalitionsregierungen regiert,
in der die Sozialdemokratische Partei
bis 1999 als jeweils „größerer“
Koalitionspartner vertreten war. „Genau!“
stellen die schwarzen Reformer und Wohlstandssicherer
an dieser Stelle fest. „Die größere
Regierungspartei hat uns im Unklaren
über die Neuverschuldung gelassen,
hat sie doch den Bundeskanzler und den
Finanzminister gestellt.“
Man
ist also bemüht, die große,
als solche erkannte Lüge durch
eine kleinere zu ersetzen! Was bleibt
ist jedoch, dass auch diese Behauptung
nicht der Wahrheit entspricht.
Das
alljährliche Bundesfinanzgesetz
wird als Vorlage der Bundesregierung
in den Nationalrat eingebracht, was
einen Ministerratsbeschluss voraussetzt.
Dieser hat einstimmig zu erfolgen, d.h.
jedes im Ministerrat vertretene Mitglied
der Bundesregierung hat zuzustimmen.
Am
24. April 1989 wurde ein gewisser Dr.
Wolfgang Schüssel zum Bundesminister
für wirtschaftliche Angelegenheiten
ernannt. Am 4. Mai 1995 avancierte er
sogar zum Vizekanzler der Bundesregierung
und wechselte schließlich neben
dieser Funktion am 28. Jänner 1997
vom Wirtschafts- in das Außenministerium.
Herr Schüssel hat also seit 1989
in den unterschiedlichsten Funktionen
an Ministerratssitzungen teilgenommen
und offensichtlich auch für die
jeweiligen Regierungsvorlagen, die in
den Nationalrat eingebracht und von
diesem beschlossen wurden, gestimmt.
Was
ist von Menschen zu halten, die entweder
ein ausgeprägt schlechtes Langzeitgedächtnis
besitzen oder die Folgen des seinerzeitigen
Stimmverhaltens nicht erkannten? Was
ist von Menschen zu halten, die vorgeben,
ihr in weiten Kreisen unpopuläres
politisches Handeln entspringe ausschließlich
dem Verantwortungsbewusstsein gegenüber
dem Land und seinen Menschen, wenn sie
jene Verantwortung nicht annehmen, die
ihnen eine unverfälschte Geschichtsschreibung
bereits auferlegt hat?